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ADE Arbeitsgemeinschaft Diabetologie & Endokrinologie Rheinland-Pfalz e. V.

AG Fuß der ADE
Satzung

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Satzung Arbeitsgemeinschaft Diabetischer Fuß

Hier finden Sie die Satzung zum Ausdrucken im "pdf-Format".

Satzung der Arbeitsgemeinschaft Diabetischer Fuß

Rheinland-Pfalz/Saarland 

§ 1 Rechtsstellung

  1. Die Arbeitsgemeinschaft ist ein Ausschuss der ADE Rheinland-Pfalz.
  2. Sollte der Ausschuss durch den Vorstand der ADE aufgelöst werden,
    soll zu diesem Zeitpunkt die Eintragung der Arbeitsgemeinschaft als
    Verein auf der Grundlage dieser Satzung angestrebt werden. Der Sitz
    des Vereins ist Landau in der Pfalz.
  3. Sollte die ADE Vorgaben gegen den Willen des gewählten
    Sprecherrates treffen, behält sich die Arbeitsgemeinschaft vor die
    Ausschussarbeit niederzulegen und gleichzeitig auf Grundlage dieser
    Satzung den Verein zu gründen.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Ziele der Arbeitsgemeinschaft

  1. Förderung und Verbesserung der Versorgung von Menschen mit
    Diabetischem Fußsyndrom
  2. Verbesserung der Prophylaxe des Diabetischen Fußsyndroms
  3. Wissenschaftliche Arbeit in gemeinschaftlichen Projekten
  4. Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Diabetes
    mellitus und Diabetischer Fuß
  5. Um die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft in der Öffentlichkeit besser
    darzustellen, trägt die AG zusätzlich den Namen „Diabetes-Fußnetz
    Südwest“

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Es werden 2 Mitgliedsformen unterschieden:
    Die Teilnahmemitgliedschaft und die Arbeitsmitgliedschaft:
    A) Teilnahmemitgliedschaft: nichtstimmberechtigte Mitglieder
    Sie sind berechtigt zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
    und zur Teilnahme an den Zertifizierungsverfahren.
    Teilnahmemitglied ist jeder, der Mitglied der ADE Rheinland-Pfalz
    ist und im vorangegangenen Jahr mindestens an 3 der indestens
    4 jährlich angebotenen Fortbildungsveranstaltungen der Arbeits-
    gemeinschaft teilgenommen hat.

    B) Arbeitsmitglieder: stimmberechtigte Mitglieder
    Alle Gründungsmitglieder sind Arbeitsmitglieder, ebenso alle, die
    nach schriftlichem Antrag vom Sprecherrat aufgenommen wurden.
    Voraussetzung für eine Arbeitsmitgliedschaft und damit Stimm-
    berechtigung ist die regelmäßige Teilnahme im wissenschaftlichen
    Arbeitskreis sowie die aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Ar-
    beiten der Arbeitsgemeinschaft. Eine regelmäßige Teilnahme liegt
    nur vor, wenn an mindestens 3 Veranstaltungen der AG-Fuß pro
    Jahr teilgenommen wird.

  2. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kann nur werden, wer Mitglied in der
    ADE Rheinland-Pfalz ist, und gleichzeitig
    -  die Teilnahme an mindestens 3 der 4 jährlich angebotenen Fort-
    bildungsveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft
    -  alternativ die regelmäßige Anwesenheit im wissenschaftlichen
    Arbeitskreis und
    -  aktive Teilnahme an den wissenschaftlichen Arbeiten der
    Arbeitsgemeinschaft sowie
    -  regelmäßige Fallvorstellungen
    nachweisen kann
  3. Die Kosten werden über den Vorstand der ADE Rheinland-Pfalz
    geregelt. Bei Auflösung des Ausschusses wird von der Mitglieder-
    versammlung dann ein Mitgliedsbeitrag festgesetzt.
  4. Über die Aufnahme von Arbeitsmitgliedern entscheidet der Sprecherrat
    nach schriftlichem Antrag auf Aufnahme. Eine Ablehnung bedarf keiner
    Begründung. Eine Teilnahmemitgliedschaft muss nicht beantragt
    werden und kann daher auch nicht abgelehnt werden.
  5. Die Mitgliedschaft endet bei Nichterfüllung der Mitgliedskriterien mit
    Ablauf des laufenden Jahres.

§ 4 Organe der Arbeitsgemeinschaft

  1. Mitgliederversammlung
  2. Sprecherrat

§ 5 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt.
  2. Einladung und Tagesordnung werden mindestens 4 Wochen vorher den
    Mitgliedern zugesandt.
  3. Die Mitgliederversammlung wird vom Sprecher, bei dessen Verhin-
    derung von einem der beiden Vertreter geleitet.
  4. Die Mitgliederversammlung wählt den Sprecherrat, der mindestens
         zu 2/3 mit Diabetologen DDG besetzt sein muss
    -    beschließt Satzungsänderungen
    -    löst gegebenenfalls die Arbeitsgemeinschaft auf
    -    entscheidet über die Eintragung als Verein zu gegebenem Zeitpunkt.
  5. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist
     beschlussfähig.
    Die Abstimmung erfolgt offen, es sei denn eine geheime Abstimmung
    wird von mindestens einem anwesenden Mitglied gewünscht.
  6. Jedes anwesende Mitglied ist stimmberechtigt und hat eine Stimme.
    Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
    Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl.
    Beschlüsse über eine Satzungsänderung bedürfen ¾ der abgegebenen
    Stimmen.
  7. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und
    binnen von 4 Wochen vom Sprecher zu unterzeichnen.
  8. Der Sprecherrat hat das Recht, unter Angaben des Zwecks und der
    Gründe schriftlich eine außerordentliche Mitgliederversammlung ein-
    zuberufen. Er ist verpflichtet, eine Mitgliederversammlung einzuberufen,
    wenn 25 % der Mitglieder dies schriftlich fordern.

 § 6 a  Sprecherrat

  1. Der Sprecherrat besteht aus einem Sprecher und 2 Stellvertretern. 2/3
    des Sprecherrates müssen Diabetologen DDG sein.
  2. Der Sprecherrat führt die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft in
    Abstimmung mit dem Vorstand der ADE.
  3. Der Sprecherrat entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern.
  4. Der Sprecherrat vertritt die Arbeitsgemeinschaft nach außen.
  5. Von jeder Sitzung des Sprecherrates wird ein Protokoll angefertigt und
    an alle 3 Sprecherrat-Mitglieder verteilt. Dieses gilt als angenommen,
    wenn binnen 4 Wochen kein Einspruch erfolgt.
  6. Die Mitgliederversammlung wählt den Sprecherrat für 3 Jahre. Jedes
    Mitglied der AG ist sprecherratsberechtigt.
  7. Die AG wird durch den Sprecher oder seine Stellvertreter jeweils
    einzeln vertreten.
  8. Der Sprecherrat legt unter anderem die Themen der Fortbildungs-
    veranstaltungen fest und entscheidet über die wissenschaftlichen
    Arbeitsschwerpunkte

§ 6 b

Es wird ein Beirat der Orthopädieschuhmacher- und

Orthopädieschuh-technikermeister vom Sprecherrat berufen, der aus 4

Orthopädieschuhmachermeistern und/oder –technikern besteht.

§ 7 Satzungsänderung

Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit einer

Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen.

§ 8 Auflösung der Arbeitsgemeinschaft

  1. Bei Auflösung des Ausschusses durch den Vorstand der ADE bleibt die
    Arbeitsgemeinschaft bestehen und wird durch eine sofort ein-
    zuberufende Mitgliederversammlung auf der Grundlage dieser Satzung
    in die Rechtsform eines Vereins überführt.
  2. Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung
    mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom

20.01.2010 mit sofortiger Wirkung in Kraft. 

Kaiserslautern,  den 20.01.2010

Dr. Sibylle Brunk-Loch
Idar-Oberstein

Roman Eggs
Bexbach

Dr. Valeria Hinck
Landau

Siegfried Kramp
Dillingen

Dr. Ernst Küstner
Nieder-Olm

Stephan Maxeiner
Bosenheim

Dr. Dorothea Reichert
Landau

Dr. Dirk Schulze
Pirmasens

Jürgen Wild
Trier

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